Ein Beispiel: Widerspruch
Nominell sind Gutachter unabhängig und nur ihrer Fachlichkeit und den Gesetzen verpflichtet.
Tatsächlich existieren einige Mechanismen, die dafür sorgen sollen, dass Widersprüche wenig aussichtsreich sind
- Der medizinische Dienst will sich nicht »unglaubwürdig« machen durch unterschiedliche Entscheidungen in ein und derselben Situation. Das Stattgeben eines Widerspruchs bedeutet für den MD, dass er falsch lag und sich korrigieren musste. Das ist natürlich schlecht für die Außendarstellung. Daher wird regelmäßig in Dienstbesprechungen darüber «informiert«, dass man tunlichst ein Glaubwürdigkeitsproblem bekommt, wenn »zu viele« Widersprüche Erfolg haben. Neudeutsch nennt man das „nudging“ = jemanden sanft in die gewünschte Richtung stupsen.
- Der zweite Gutachter, der aufgrund des Widerspruchs zu Ihnen kommt, hat zwei Möglichkeiten: Entweder er bestätigt den Vorgutachter, weist also den Widerspruch ab. Dann kann er das Gutachten selbst zur Kasse schicken. Oder er gibt dem Widerspruch statt. In dem Fall muss er das Gutachten häufig dem Vorgesetzten vorlegen, der dann »noch mal drüberschaut«. Der Vorgesetzte kann das Votum ändern und vom Schreibtisch aus den Widerspruch doch zurückweisen.
Da Pflegegutachter ohnehin sehr unter Zeitdruck stehen, ist kaum jemand erpicht darauf, noch erklärende Gespräche mit dem Vorgesetzten zu halten. Aus meiner persönlichen Erfahrung kenne ich Gutachter, die sich wegen zu vieler stattgegebener Widersprüche ein Personalgespräch einhandelten.
Sie sehen, mehr oder weniger subtil werden Gutachter dazu gebracht, im Zweifel gegen Sie zu entscheiden. Von daher ist es extrem wichtig, eine fundierte Begründung des Widerspruchs zu erarbeiten. Schlechte Widerspruchsbegründungen werden nämlich dankend entgegengenommen, weil sie die Arbeit des Zweitgutachters erleichtern