Erstberatung:
Hat ein Antrag Sinn, welcher Pflegegrad ist zu erwarten
Ich nehme mir Zeit für ein vertrauensvolles und unverbindliches Erstgespräch. Falls nötig, schnell und unbürokratisch. In einem Erstgespräch schildern Sie ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung über die Notwendigkeit und den Umfang weiterer Schritte, sowie der damit verbundenen Kosten.
Neben einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zur Einschätzung und Notwendigkeit einer Pflegeberatung berechne ich mein Honorar mit einer stundenweisen Vergütung von 48,00 € im 15 Minutentakt mit 12,00 € gewöhnlich erst dann, wenn ich für die Ratsuchenden eine strukturelle oder finanzielle Verbesserung erzielen konnte. Fahrtzeiten und Anfahrtskosten werden pauschal mit 15,00 € berechnet.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist in Deutschland grundsätzlich eine unentgeltliche gesetzliche Leistung. Haben Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Beratung, auch bei Ihnen zu Hause und eine Kontaktperson anbieten. Die Pflegekassen führen Beratungen durch eigene Pflegeberater durch oder beauftragen Mitarbeiter der Pflegestützpunkte. Kann die Kasse die 14-Tage Frist nicht einhalten wird Ihnen die Pflegeversicherung einen Beratungsgutschein gemäß § 7b SGB XI zusenden.
Prüfung des Pflegegutachtens – ist ein Widerspruch aussichtsreich
Nach dem Studium des Pflegegutachtens und in Kenntnis Ihres Gesundheitszustandes kann ich eine fundierte Aussage treffen, ob ein Widerspruch aussichtsreich ist.
Widerspruch einlegen und begründen
Beim Widerspruch kommt es auf die Details an, auf die richtigen Details! Oft werden Einwendungen gemacht, die nicht zielführend sind (z.B.: de Gutachter hat sich zu wenig Zeit genommen. Die Gutachter sind aber fremdbestimmt, haben eine knapp bemessene Zeitvorgabe für den Hausbesuch. Also trifft der Einwand zwar auf jeden einzelnen Hausbesuch zu, der Medizinische Dienst erwartet aber trotzdem von seinen Gutachtern in dieser Zeit ordentliche Arbeit).
Zielführend sind allein Dinge, die im Gutachten nicht korrekt dargestellt wurden, oder trotz korrekter Darstellung Fehler bei der daraus erfolgten Bewertung des Pflegebedarfs passiert sind.
Begleitung/Unterstützung in der Begutachtung
Oft stellen sich Pflegebedürftige besser dar als sonst, wegen der Prüfungssituation: sie wollen einen guten Eindruck machen. Oder in der Stresssituation werden wichtige Details vergessen. Daher ist es wichtig, jemanden dabei zu haben, der darauf achtet, dass die Einschränkungen des Pflegebedürftigen, die den Ausschlag geben können, auch benannt werden.
Pflege-Expertise:
Überwachung der Pflegequalität im Auftrag weit entfernt lebender Angehöriger
Pflege-Check:
Werden Hilfsmittel und/oder bauliche Maßnahmen benötigt? Hilfe bei der Beantragung